Prüfung von Fitnessgeräten gemäß DGUV Information 202-044

Was, warum, wann – und wer darf sie durchführen?

Die regelmäßige Prüfung von Fitnessgeräten ist gesetzlich vorgeschrieben und ein entscheidender Bestandteil der Betriebssicherheit in Fitnessstudios, Rehazentren, Hotels, Schulen sowie öffentlichen Einrichtungen.


Gesetzliche Grundlage

Die Grundlage für die Prüfung ist die DGUV Information 202-044, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Zusätzlich gilt die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung gemäß:

  • §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Diese Vorschriften verpflichten Betreiber dazu, Arbeitsmittel (dazu gehören auch Fitnessgeräte) regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.


Wann muss geprüft werden?

  • Mindestens einmal jährlich
  • Zusätzlich bei:
    • Standortwechsel
    • Umbau oder Reparaturen
    • Sichtbaren Beschädigungen oder Funktionsmängeln

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis verfügen – z. B. durch technische Ausbildung oder langjährige Erfahrung im Umgang mit Fitnessgeräten.


Was wird geprüft?

  • Mechanische Sicherheit (z. B. Schrauben, Gelenke, Lager)
  • Elektrische Sicherheit (z. B. bei Laufbändern, Crosstrainern)
  • Funktionsfähigkeit aller beweglichen Teile
  • Zustand von Kabeln, Gurten, Polstern, Gewichtsblöcken
  • Allgemeine Stabilität, Aufbau, Bodenverankerung

Am Ende erfolgt eine Dokumentation mit Prüfprotokoll und bei Bedarf eine Plakette zur Kennzeichnung geprüfter Geräte.


Wer sind wir?

Wir sind Schirmer GmbH – Gym Service, ein deutschlandweit tätiges Unternehmen mit Spezialisierung auf:

  • Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Fitnessgeräten
  • DGUV-Prüfungen nach 202-044
  • TÜV-Vorbereitung
  • Ersatzteile, Polsterung, Montage und Transport

Unsere erfahrenen Techniker prüfen Ihre Geräte direkt vor Ort, zuverlässig und dokumentiert. Sie erhalten von uns:

  • Prüfprotokolle für jedes Gerät
  • Empfehlungen für notwendige Maßnahmen
  • Auf Wunsch direktes Angebot zur Behebung von Mängeln

Jetzt Termin vereinbaren

Betreiben Sie ein Fitnessstudio, eine Physiotherapiepraxis, einen Rehasport-Verein oder eine öffentliche Einrichtung?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt, um einen DGUV-Prüftermin zu vereinbaren:

[email protected]
+49 (1556) 3166425
www.servicegym.de