Prüfung und Wartung von Spielplatz- und Klettergeräten nach DIN EN 1176 und DIN 79161

Spielplatzgeräte bieten Kindern wichtige Bewegungs- und Spielerfahrungen, bergen jedoch auch erhebliche Verletzungsrisiken, wenn sie nicht sicher installiert und regelmäßig gewartet werden. Um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sind Betreiber verpflichtet, Prüfungen und Wartungen durchzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus der DIN EN 1176 Teil 1 sowie der DIN 79161.

Arten der Prüfungen

1. Kontrolle bei Neuinstallationen oder wesentlichen Änderungen
Vor der Inbetriebnahme neuer oder veränderter Spielplatzgeräte ist eine Erstabnahme durch eine sachkundige Person erforderlich. Diese dokumentiert das Sicherheitsniveau und entscheidet über mögliche Mängel.

2. Sichtkontrolle
Diese erfolgt täglich oder wöchentlich und umfasst das Erkennen offensichtlicher Gefahrenquellen wie lose Teile oder Vandalismusschäden. Sie kann von eingewiesenem Personal der Einrichtung durchgeführt werden.

3. Funktionskontrolle
Etwa alle drei Monate muss die Funktionsfähigkeit überprüft werden: Stabilität, Fallhöhen, Bodenfreiheit, Verschleiß und Sauberkeit der Geräte stehen hier im Fokus.

4. Jährliche Hauptkontrolle
Diese erfolgt idealerweise zu Beginn der Spielsaison. Hier werden Anlagezustand, Fallschutzmaterialien, Fundamente sowie naturnahe Spielelemente geprüft. Auch durchgeführte Reparaturen oder Anbauten werden dokumentiert. Die Ergebnisse müssen archiviert werden.

Wer darf prüfen?

Jährliche Hauptkontrollen sowie Abnahmen dürfen ausschließlich durch sachkundige Personen gemäß DIN EN 1176 erfolgen. Diese Sachkunde kann über die Teilnahme an einer Qualifizierung nach DIN 79161 nachgewiesen werden, alternativ auch durch Berufserfahrung, z. B. bei Fachfirmen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Betreiber (z. B. Kommunen, Kitas, Schulen oder Vereine) zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung. Bei Vernachlässigung drohen rechtliche Konsequenzen im Falle eines Unfalls.

Hinweise aus der Praxis

  • Mängel müssen umgehend beseitigt werden oder durch geeignete Maßnahmen (Absperrung, Abbau) gesichert werden.
  • Wenn Spielplatzgeräte entfernt werden, müssen Fundamente ebenfalls beseitigt oder abgesichert werden.
  • Besondere Aufmerksamkeit gilt Geräten, deren Stabilität nur von einem Pfosten abhängt.

Schirmer GmbH ist ein zertifizierter Anbieter für die jährliche Inspektion, Wartung und Dokumentation von Spielplatz- und Klettergeräten gemäß DIN EN 1176 und DIN 79161. Wir unterstützen Kommunen, Kitas und Bildungseinrichtungen deutschlandweit mit unserem Know-how. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.